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Tsenkis Kerim

Elektronik-Versicherung

Welche Photovoltaikanlagen sind versicherbar?

  • Alle in Deutschland stationierten, netzgekoppelten Photovoltaikanlagen
  • Anlagenleistung bis zu 100 kWp (max. 500.000 Euro)
  • Serienmodelle mit serienmäßig hergestellten Ersatzteilen (keine Prototypen)
  • Bei Vertragsabschluss nicht älter als 5 Jahre
  • Bis zu einem Anlagenwert von 25.000 Euro:
    auch selbst montierte Anlagen, die nach anerkannten Regeln der Technik installiert wurden
  • Ab einem Anlagenwert von 25.000 Euro:
    nur Anlagen, die nach anerkannten Regeln der Technik von einem Fachbetrieb installiert wurden

Was ist alles versichert?

Alle Teile und Komponenten, die zum Betrieb der stationär installierten und gewerblich genutzten Photovoltaikanlage gehören, sind mitversichert.

  • Solarmodule, Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Wechselrichter, Laderegler, Trafos und Akkumulatoren
  • Überspannungsschutzeinrichtungen (Blitzschutz)
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Hausverteilerkästen bei gleichzeitigem Anschluss an die Photovoltaikanlage
  • Modultragekonstruktionen und Montagesets wie Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungsset
  • Mobile und fest installierte Peripherie- und Überwachungsgeräte wie elektronische Anzeigetafeln, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der Anlage dienen


Versicherbar ist die Photovoltaikanlage sobald sie betriebsfertig ist.


Welche Sachschäden sind abgesichert?

Die Elektronikversicherung ist eine so genannte Allgefahrendeckung. Sie leistet bei Beschädigungen oder Zerstörungen an der Photovoltaikanlage, die nicht vorhersehbar sind.

Dieses sind insbesondere Sachschäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen infolge eines dieser Ereignisse)
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Naturereignisse wie Überschwemmung, Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Blitz oder Schneedruck
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Tierbiss, z. B. durch Marder
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

 

Selbst Schäden durch Erdbeben sind bis 20 % (max. 100.000 Euro) der Versicherungssumme mitversichert.


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Generalagentur der RheinLand Versicherungen

  • Tsenkis Kerim

Bundesstr. 113
59909 Bestwig
Tel.: 02904 712929
Fax: 02904 712930

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und 16:00 - 18:00 Uhr
mittwochs geschlossen
und nach Vereinbarung