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Tsenkis Kerim

Informationen rund um die Unfallversicherung

Was ist ein Unfall?

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung ist ein Unfall wie folgt beschrieben: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“


Wer kann sich in der privaten Unfallversicherung versichern?

Eine private Unfallversicherung kann prinzipiell fast jeder Mensch von Geburt an abschließen. Besonders empfehlenswert ist diese Form des Schutzes insbesondere für Kinder, Unternehmer, Selbstständige sowie alle nicht Berufstätigen wie Hausfrauen und -männer, da diese Personengruppen nicht gesetzlich unfallversichert sind.


Wann und wo gilt die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr. Sie umfasst alle Unfälle, die sich zu Hause, im Beruf, auf Reisen, in der Freizeit oder im Straßenverkehr ereignen.


Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist in den Versicherungsbedingungen geregelt und gibt den Wert an, mit wie viel Prozent Invaliditätsgrad der Verlust oder die Beeinschränkung von verschiedenen Körperteile gewertet wird (z.B. Verlust eines Zeigefingers = 10% Invaliditätsgrad).


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Generalagentur der RheinLand Versicherungen

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